FACEBOOK, INC. UND DAS EU-US PRIVACY SHIELD-ABKOMMEN
Facebook Inc. („Facebook“) ist jetzt für das EU-US Privacy Shield-Regelwerk mit dem US-Handelsministerium bezüglich der Sammlung und Verarbeitung persönlicher Daten unserer Werbetreibenden, Kunden bzw. Geschäftspartner in der Europäischen Union („Partner“) im Zusammenhang mit den im nachfolgenden Abschnitt „Geltungsbereich“ und in unserer Zertifizierung beschriebenen Produkten und Diensten zertifiziert. Um mehr über das Privacy Shield-Programm zu erfahren, gehe bitte auf www.privacyshield.gov.
Geltungsbereich: Facebook hält die Privacy Shield-Grundsätze für folgende Geschäftsbereiche (zusammen die „Partner-Dienste“) ein:
  • Workplace by Facebook: Mit Workplace können Personen an ihrem Arbeitsplatz effektiver zusammenarbeiten und Informationen teilen. Partner (Arbeitgeber oder Organisationen – die Datenverantwortlichen) können persönliche Informationen über ihre Mitglieder an Facebook übermitteln, wobei Facebook Ireland der Datenverarbeiter und Facebook Inc. ein Unterverarbeiter ist. Während die Partner und ihre Mitglieder entscheiden, welche Informationen weitergegeben werden, umfassen diese üblicherweise Dinge wie Geschäftskontakte, Kunden- und Mitarbeiterinformationen, von Mitarbeitern erzeugte Inhalte und Mitteilungen sowie sonstige Informationen im Einflussbereich des Partners. Um weitere Informationen zu erhalten, können Mitglieder den Partner kontaktieren, über den sie ein Workplace-Konto haben, und die Workplace-Datenschutzrichtlinie durchlesen.
  • Werbeanzeigen und Messungen: Facebook bietet Produkte für Werbeanzeigen und Messungen an, und durch diese Dienste erhält Facebook möglicherweise persönliche Daten von nicht verbundenen Partnern (den Datenverantwortlichen), wobei Facebook Ireland der Datenverarbeiter und Facebook Inc. ein Unterverarbeiter ist. Diese umfassen Dinge wie Kontaktinformationen und Informationen über die Erfahrungen oder Interaktionen von Personen mit den Partnern und ihren Produkten, Diensten und Werbeanzeigen. Weitere Informationen über unsere Produkte für Werbeanzeigen und Messungen erhältst du auf unserer Seite „Über Werbung auf Facebook“ und in unserer Datenrichtlinie.
Facebook verwendet die von unseren Partnern zur Verfügung gestellten persönlichen Daten, um Partner-Dienste im Einklang mit den für den entsprechenden Partner-Dienst geltenden Bedingungen und ansonsten gemäß den Anweisungen der Partner bereitzustellen. Facebook arbeitet mit seinen Partnern zusammen, um sicherzustellen, dass Personen im Rahmen der Privacy Shield-Grundsätze angemessene Auswahlmöglichkeiten angeboten werden.
Zugriff. Soweit unsere Autorisierung dies zulässt und im Einklang mit unseren Verpflichtungen gemäß dem Privacy Shield-Abkommen wird Facebook mit seinen Partnern zusammenarbeiten, um Personen den Zugriff auf persönliche Daten über sie zu ermöglichen, die Facebook im Namen seiner Partner besitzt. Facebook wird außerdem geeignete Maßnahmen ergreifen, um es Personen zu ermöglichen, entweder direkt oder zusammen mit den Partnern persönliche Daten, die sich als unrichtig erweisen, zu korrigieren, zu ändern bzw. zu löschen.
Dritte. Facebook kann Daten innerhalb der Facebook-Unternehmensgruppe und an Dritte übertragen, einschließlich Dienstleistern und anderen Partnern. Gemäß den Privacy Shield-Grundsätzen ist Facebook haftbar für jedwede Verarbeitung persönlicher Daten durch solche Dritten, die nicht im Einklang mit den Privacy Shield-Grundsätzen erfolgt, es sei denn, Facebook war nicht für das Ereignis verantwortlich, das ursächlich für jedweden angeblichen Schaden war.
Rechtliche Anfragen. Persönliche Daten, die durch unsere Partner an uns übertragen werden, können der Offenlegung im Rahmen von rechtlichen Anfragen oder sonstigen Justiz- und Regierungszustellungen, wie Vorladungen, Beschlüsse oder Anordnungen, unterliegen. Um weitere Informationen zu erhalten, lies dir den Abschnitt „Wie reagieren wir auf rechtliche Anfragen oder wie verhindern wir Schaden?“ der Facebook-Datenrichtlinie und den Abschnitt „Rechtliche Anfragen“ der Workplace-Datenrichtlinie durch.
Durchsetzung. Die Einhaltung der Privacy Shield-Grundsätze durch Facebook unterliegt den Untersuchungs- und Vollstreckungsbefugnissen der US-Kartellbehörde.
Fragen und Streitfälle. Bitte kontaktiere uns bei irgendwelchen Fragen oder Bedenken bezüglich unserer Privacy Shield-Zertifizierung. Du hast die Möglichkeit, jedwede entsprechenden Streitfälle, die du mit uns im Zusammenhang mit unserer Zertifizierung hast, über TRUSTe, einem Anbieter alternativer Streitbeilegung in den USA, beizulegen. Du kannst mit TRUSTe Kontakt über deren Webseite aufnehmen. Unter bestimmten Umständen sieht das Privacy Shield-Regelwerk das Recht vor, verbindliche Schiedsverfahren zur Beilegung von Beschwerden heranzuziehen, die nicht durch andere Mittel beigelegt wurden; dies ist in Anhang I zu den Privacy Shield-Grundsätzen beschrieben. Darüber hinaus fungiert für das Privacy Shield-Regelwerk ein leitender Beamter des US-Außenministeriums als Ombudsstelle, um die Bearbeitung von Anfragen im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit bezüglich des Zugriffs auf Daten, die aus der EU in die USA übertragen wurden, zu erleichtern.
Für weitere Informationen über die Datenschutzpraktiken von Facebook lies dir bitte unsere Datenrichtlinie durch.