Urheberrecht

Die häufig gestellten Fragen in diesem Abschnitt geben dir Informationen zum Urheberrecht, z. B. wie du deine eigenen urheberrechtlich geschützten Werke schützen kannst, wie du Urheberrechtsverletzungen gegen andere Personen vermeidest, wenn du Beiträge auf Facebook postest, und wie Facebook mit Meldungen von Urheberrechtsverletzungen umgeht. Wenn du glaubst, dass jemand deine urheberrechtlich geschützte Arbeit ohne deine Zustimmung nutzt, hast du die Möglichkeit, dieses Formular einzureichen.

Bitte beachte, dass je nach Land unterschiedliche Gesetze gelten können. Weitere Informationen zu Gesetzen zum Urheberrecht findest du auf den Webseiten des U.S. Copyright Office oder der World Intellectual Property Organization (WIPO). Facebook kann dir keine rechtliche Beratung bieten. Falls du weitere Fragen zum Thema Urheberrecht hast, solltest du dich an einen Juristen wenden.

Erfahre mehr zum Urheberrecht
In den meisten Ländern ist das Urheberrecht ein gesetzliches Recht, das Original-Urheberwerke schützt. Wenn du ein solches Werk erschaffst, besitzt du dieses Recht normalerweise ab dem Zeitpunkt, zu dem du das Werk erschaffst.
Das Urheberrecht gilt für viele Arten von Werken, wie z. B.:
  • Visuelle Werke: Videos, Filme, Fernsehsendungen und -ausstrahlungen, Videospiele, Gemälde, Fotos
  • Auditive Werke: Lieder, musikalische Kompositionen, Tonaufnahmen, Sprachaufnahmen
  • Schriftliche Werke: Bücher, Theaterstücke, Manuskripte, Artikel, Noten
Beachte, dass nur Originalwerke urheberrechtlich geschützt sind. Der Urheberrechtsschutz gilt nur, wenn ein Werk von dem Autor selbst verfasst wurde und das Werk ein Mindestmaß an Kreativität aufweist.
In der Regel gelten Namen, Titel, Slogans oder kurze Sätze nicht als urheberrechtlich schützenswerte Originalwerke. Das Symbol „+“ unterliegt z. B. eher nicht dem Urheberrecht, während ein Gemälde, das aus Formen und Farben besteht, die auf eine einzigartige Weise angeordnet sind, wahrscheinlich unter den Urheberrechtsschutz fällt.
Im Allgemeinen schützen Urheberrechte keine Fakten und Ideen, können aber die ursprünglichen Wörter oder Bilder schützen, die Fakten oder Ideen verkörpern. Das bedeutet, dass andere Autoren dieselben Ideen und Fakten ausdrücken können, solange sie nicht die Art und Weise kopieren, in der ein anderer Autor diese ausgedrückt hat. Ein Theaterautor kann z. B. die Idee, dass ein Mann immer wieder denselben Tag erlebt, möglicherweise nicht urheberrechtlich schützen lassen. Ein Theaterstück oder ein Film, das bzw. der diese Idee umsetzt, kann aber urheberrechtlich geschützt sein.
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Im Allgemeinen besitzt die Person, die ein Originalwerk erstellt, die Urheberrechte daran. Wenn du z. B. ein Bild malst, besitzt du wahrscheinlich die Urheberrechte an dem Gemälde. Auch wenn du ein Foto machst, besitzt du im Allgemeinen die Urheberrechte an diesem Foto.
Es gibt Situationen, in denen du möglicherweise der Meinung bist, dass du das Urheberrecht an einem kreativen Werk besitzt, dies aber nicht wirklich der Fall ist. Beispiel:
  • Wenn du auf einem Foto oder in einem Video erscheinst, heißt das nicht unbedingt, dass du das Urheberrecht an diesem Foto oder Video besitzt. (Wenn du der Meinung bist, dass ein Foto oder ein Video auf Facebook dein Recht auf Privatsphäre bei Bildern verletzt, erfährst du hier mehr.)
  • Wenn du ein Foto von einer Skulptur machst, heißt das nicht, dass du das Recht hast, andere daran zu hindern, dieselbe Skulptur zu fotografieren.
  • Wenn du ein Werk im Rahmen deiner regulären Arbeitsaufgaben erschaffst, bist du möglicherweise nicht der Inhaber der Urheberrechte dieses Werks. Stattdessen kann es unter Umständen sein, dass das Gesetz deinen Arbeitgeber als „Autor“ im Sinne des Inhabers der Urheberrechte des Werks erachtet.
Wenn du dir über den Umfang deines Urheberrechts an einem Originalwerk nicht sicher bist, solltest du dich von einem Juristen zu deinen Rechten beraten lassen.
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Als Inhaber von Urheberrechten gesteht dir das Gesetz bestimmte Rechte zu, um zu verhindern, dass andere dein Werk kopieren oder verbreiten oder auf der Grundlage deines Werks neue Werke erschaffen. Eine Urheberrechtsverletzung liegt im Allgemeinen vor, wenn eine Person eine dieser Handlungen ohne Zustimmung durch den Inhaber der Urheberrechte vornimmt.
Wenn z. B. jemand anderes ein Foto oder ein Video hochlädt, das du aufgenommen hast, hat diese Person damit eine Kopie des Fotos oder des Videos erstellt. Dasselbe gilt, wenn eine Person ein Lied im Soundtrack zu einem Video verwendet, auch wenn die Person die Kopie des Lieds bei einem anderen Dienstleister erworben hat.
Wenn du Urheberrechte besitzt, hast du das Recht, die Nutzung deines urheberrechtlich geschützten Werks zu genehmigen und zu verhindern, dass Personen dein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne deine Zustimmung verwenden.
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Das Gesetz lässt nicht zu, dass der Urheberrechtsschutz unbegrenzt gilt. Ein Werk verliert irgendwann den Urheberrechtsschutz und geht in das öffentliche Gemeingut über. Werke, die in das öffentliche Gemeingut übergegangen sind, stehen jedem zur freien Verwendung zur Verfügung.
Das öffentliche Gemeingut existiert, weil das Urheberrecht das zentrale Anliegen hat, die Schaffung von kreativen Werken zu fördern. Urheber haben also bestimmte Rechte, aber nur für eine begrenzte Zeit.
Dadurch gibt das Urheberrecht einerseits Autoren einen Anreiz zur Schaffung von Werken, gleichzeitig aber auch anderen die Möglichkeit, Werke nach Ablauf des Urheberrechtsschutzes ohne Zustimmung zu nutzen. Wann ein Werk in das öffentliche Allgemeingut übergeht, hängt von vielen Faktoren ab, wie etwa davon, wann und wo es zuerst veröffentlicht wurde, um was für eine Art von Werk es sich handelt und wer es herausgegeben hat. Die Berner Konvention, ein internationales Übereinkommen zum Urheberrecht, legt fest, dass das Urheberrecht für die meisten Arten von Werken mindestens 50 Jahre über den Tod des Autors hinaus gilt, wobei jedes Land längere Fristen für das Urheberrecht festlegen kann.
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In den meisten Ländern sind sowohl Urheberrechte als auch Marken gesetzlich geschützt. Urheberrechtsgesetz und Markenrecht dienen zwei unterschiedlichen Zwecken.
Das Urheberrecht soll Kreativität fördern und einen Anreiz zum Schaffen origineller Urheberwerke bieten, die einen Nutzen für die Allgemeinheit haben. Das Urheberrecht schützt Originalwerke wie Fotos, Videos, Filme und Musik.
Das Markenrecht soll Nachteile für den Verbraucher verhindern, indem es verbietet, dass andere Personen als der Inhaber der Markenrechte eine Marke (z. B. ein Markenlogo) verwenden und damit Verwirrung bei Verbrauchern bewirken. Das Markenrecht schützt Markennamen, Slogans, Logos und andere Symbole, die Verbrauchern helfen, die Quelle von Waren oder Dienstleistungen zu erkennen.
Im Abschnitt zu Marken in unserem Hilfebereich findest du weitere Informationen zu Marken.
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Urheberrecht und Posten von Beiträgen auf Facebook
Die Erklärung der Rechte und Pflichten und die Gemeinschaftsstandards von Facebook schreiben vor, dass du nur Inhalte auf Facebook posten darfst, die nicht die Rechte am geistigen Eigentum von Dritten verletzen. Um sicherzustellen, dass die von dir auf Facebook geposteten Inhalte nicht gegen das Urheberrecht verstoßen, postest du am besten nur Inhalte, die du selbst erstellt hast.
Möglicherweise darfst du Inhalte Dritter auf Facebook posten, wenn du deren Zustimmung dazu hast (z. B. eine Lizenz) oder wenn die Inhalte unter die Fair-Use-Doktrin oder eine andere Ausnahmeregelung des Urheberrechts fallen. Es ist im Allgemeinen eine gute Idee, vor dem Posten von Inhalten Dritter deren schriftliche Zustimmung einzuholen. Beachte, dass Facebook dir nicht dabei helfen kann, die Zustimmung zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte einzuholen.
Bevor du Inhalte auf Facebook postest, solltest du dir folgende Fragen stellen:
  • Habe ich diese Inhalte selbst erstellt?
  • Habe ich die Genehmigung, alle Inhalte in meinem Beitrag zu nutzen?
  • Fällt meine Nutzung von Inhalten unter eine Schranken- und Ausnahmeregelung bei Urheberrechtsverletzungen?
  • Ist der Inhalt durch das Urheberrecht geschützt (ist es z. B. ein kurzer Satz, eine Idee oder Gemeingut)?
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Die Fair-Use-Doktrin erkennt an, dass die starre Anwendung des Urheberrechts in bestimmten Fällen ungerecht wäre, die Kreativität unangemessen einschränken würde oder Personen davon abhalten könnte, Originalwerke zu erschaffen, was einen Verlust für die Öffentlichkeit bedeuten würde. Die Doktrin erlaubt Personen unter bestimmten Umständen die nicht autorisierte Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken anderer Personen. Häufige Beispiele sind die Wiedergabe zum Zwecke der Kritik, der Stellungnahme, der Berichterstattung, der Bildung und der Wissenschaft.
Die Fair-Use-Doktrin existiert in bestimmten Ländern, wie etwa den USA. Auch andere Länder haben ähnliche Gesetze, wie etwa die Fair-Dealing-Regelung, die die Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Materialien unter bestimmten Umständen erlauben.
Da es keine eindeutigen Regelungen gibt, die festlegen, was unter die Fair-Use-Doktrin fällt, solltest du dich von einem Juristen beraten lassen, um zu erfahren, ob die Fair-Use-Doktrin in deinem Fall gilt.
Hilfreiche Faktoren zur Bestimmung von „Fair Use“
Es ist häufig schwierig, eine bestimmte Art der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke unter „Fair Use“ einzuordnen. Allerdings nennt das Gesetz bestimmte Faktoren:
  1. Der Zweck und die Art der Nutzung, z. B. kommerziell oder zu gemeinnützigen Bildungszwecken
    Wird das Originalwerk in der Wiedergabe umgestaltet oder verändert, indem ihm eine neue Bedeutung, neuer Kontext oder eine neue Ausdrucksweise verliehen wird? Wenn ein Modefoto genutzt wird, um über die umfangreiche Bildbearbeitung in diesem Foto zu diskutieren, unterliegt dies eher der Fair-Use-Doktrin, als wenn das Foto einfach ohne Kommentar verwendet wird. Parodien können der Fair-Use-Doktrin unterliegen, wenn sie ein Werk auf eine Weise imitieren, die das Originalwerk kritisieren oder kommentieren.
    Ist die Nutzung kommerziell oder rein privat? Bei kommerzieller bzw. gewinnorientierter Nutzung ist es viel unwahrscheinlicher, dass diese der Fair-Use-Doktrin unterliegt.
  2. Art des urheberrechtlich geschützten Werks
    Die Nutzung faktenbasierter Werke wie Karten oder Datenbanken unterliegt eher der Fair-Use-Doktrin als die Nutzung von in hohem Maße kreativen Werken wie Gedichten oder Science-Fiction-Filmen.
  3. Die Größe und Wesentlichkeit des verwendeten Teils im Verhältnis zum gesamten urheberrechtlich geschützten Werk
    Wenn kleine Teile urheberrechtlich geschützter Werke genutzt werden, unterliegt dies eher der Fair-Use-Doktrin, als wenn ein komplettes Werk kopiert wird. Wenn nur ein kleiner Teil wiedergegeben wird, der verwendete Teil aber der wichtigste Teil, also das „Herzstück“ des Werks ist, unterliegt die Wiedergabe eher nicht der Fair-Use-Doktrin.
  4. Der Wirkung der Wiedergabe auf den potenziellen Markt oder Wert des urheberrechtlich geschützten Werks
    Wird die Wiedergabe das Originalwerk voraussichtlich insofern ersetzen, dass Personen das urheberrechtlich geschützte Werk nicht mehr kaufen oder ansehen? Falls ja, unterliegt die Nutzung eher nicht der Fair-Use-Doktrin.
Mehr Informationen zur Fair-Use-Doktrin in den USA findest du unter U.S. Copyright Office Fair Use Index.
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In den meisten Fällen solltest du das urheberrechtlich geschützte Werk einer anderen Person nicht ohne deren Zustimmung verwenden. Es ist möglich, gegen das Urheberrecht zu verstoßen, ohne es zu beabsichtigen. Beachte, dass deine Wiedergabe von Inhalten einer anderen Person deren Urheberrecht verletzen kann, auch wenn:
  • du den Inhaber der Urheberrechte nennst,
  • du erklärst, dass du nicht gegen das Urheberrecht verstoßen möchtest,
  • du erklärst, dass es sich um eine Nutzung im Rahmen der Fair-Use-Doktrin handelt,
  • die Wiedergabe nicht gewinnorientiert war,
  • du die Inhalte gekauft oder heruntergeladen hast (z. B. in Form einer DVD oder eines Lieds von iTunes),
  • du die Arbeit modifiziert oder eigenes Originalmaterial hinzugefügt hast,
  • du die Inhalte im Internet gefunden hast,
  • du die Inhalte (z. B. aus einem Film, einem Konzert, einer Sportveranstaltung usw.) mit einem eigenen Aufnahmegerät aufgezeichnet hast
  • oder du gesehen hast, dass andere dieselben Inhalte gepostet haben.
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Wenn du versucht hast, ein Video zu posten, und es sofort entfernt wurde, liegt das möglicherweise daran, dass es potenziell urheberrechtlich geschützte Inhalte von einer anderen Person enthält. Dabei könnte es sich um Video- oder Audioinhalte oder sowohl um Video- als auch um Audioinhalte handeln.
Wenn dein Video aus urheberrechtlichen Gründen entfernt wurde, erhältst du eine E-Mail und eine Benachrichtigung darüber. Bitte informiere dich in der E-Mail und in der Benachrichtigung darüber, welche Optionen du hast. Du kannst z. B. bestätigen, dass du die Inhalte posten möchtest, wenn du das Recht hast, sie zu nutzen.
Wenn du keine E-Mail von uns bezüglich der Entfernung der Inhalte erhalten hast, überprüfe deinen Spamordner, deine Benachrichtigungseinstellungen und die mit deinem Facebook-Konto verknüpfte E-Mail-Adresse.
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Wenn wir von einem Urheberrechteinhaber eine Meldung erhalten, dass Inhalte auf Facebook gegen seine Rechte an geistigem Eigentum verstoßen, müssen wir das Material möglicherweise sofort von Facebook entfernen, ohne dich vorher zu kontaktieren.
Wenn wir aufgrund einer Meldung eines Berichts zum Urheberrecht über das Online-Formular von dir gepostete Inhalte entfernen, erhältst du eine Benachrichtigung von Facebook mit dem Namen und der E-Mail-Adresse des Rechteinhabers, der den Verstoß gemeldet hat, und/oder mit den Details des gemeldeten Inhalts. Wenn du der Meinung bist, dass es keinen Grund gab, diesen Inhalt zu entfernen, kannst du dich direkt an die Person oder das Unternehmen wenden, um das Problem zu lösen.
Wenn du ein Administrator einer Seite bist und Inhalte, die ein anderer Administrator auf der Seite gepostet hat, aufgrund eines Berichts zum Urheberrecht entfernt wurden, erhältst du eine Benachrichtigung mit Informationen zu den entfernten Inhalten und dem Namen des Administrators der Seite, der die Inhalte gepostet hat.
Wenn der Inhalt gemäß den Verfahrensanweisungen zur Bekanntmachung und Gegendarstellung des United States Digital Millennium Copyright Act (DMCA) entfernt wurde, dann kannst du möglicherweise eine Gegendarstellung gemäß DMCA einreichen. Wenn der Inhalt außerdem aufgrund von US-Markenrechten entfernt wurde und du der Meinung bist, dass der Inhalt nicht hätte entfernt werden sollen, bekommst du die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. In diesen Fällen enthält die Benachrichtigung von Facebook auch weitere Anweisungen zu diesem Vorgang.
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Wenn du wiederholt Inhalte postest, die gegen die Rechte an geistigem Eigentum einer anderen Person verstoßen, kann gemäß den Richtlinien für wiederholte Urheberrechtsverletzungen dein Konto deaktiviert oder deine Seite entfernt werden. Deine Möglichkeiten, Fotos oder Videos zu posten, können eingeschränkt werden, und du kannst den Zugriff auf bestimmte Funktionen auf Facebook verlieren. Welche Maßnahmen im Rahmen dieser Richtlinien ergriffen werden, hängt davon ab, um welche Art von Inhalten es sich handelt und wo du die Inhalte gepostet hast.
Wenn von dir gepostete Inhalte wiederhergestellt werden, weil eine Gegendarstellung gemäß DMCA erfolgt ist oder weil der Inhaber der Urheberrechte seine Meldung widerrufen hat, wird diese Wiederherstellung im Rahmen unserer Richtlinien für wiederholte Urheberrechtsverletzungen berücksichtigt.
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Facebook kommt seinen Verpflichtungen hinsichtlich der Benachrichtigung von Nutzern und der Entfernung von Inhalten wie im United States Digital Millennium Copyright Act („DMCA“) beschrieben nach, die für Inhalte gelten, die wegen Verstoßes gegen die amerikanischen Urheberrechte gemeldet und entfernt wurden.
Wenn Inhalte von dir gemäß dem DMCA entfernt wurden, erhältst du von uns eine Nachricht mit Informationen dazu, wie du eine Gegendarstellung einreichen kannst. Du solltest nur dann eine Gegendarstellung einreichen, wenn die Inhalte aufgrund eines Fehlers oder einer falschen Identifizierung entfernt wurden.
Wenn wir eine gültige DMCA-Gegendarstellung erhalten, senden wir diese an die Partei weiter, die den Inhalt gemeldet hat. Zu den weitergeleiteten Informationen zählen deine Kontaktinformationen, über die die Partei dich kontaktieren kann.
Wenn wir deine Gegendarstellung an die Partei weiterleiten, die die Inhalte gemeldet hat, und die Partei nicht angibt, eine gerichtliche Klage gegen die Wiederherstellung der Inhalte eingereicht zu haben, stellen wir die betreffenden Inhalte gemäß DMCA wieder her bzw. beenden die Deaktivierung der Inhalte. Dieser Prozess kann bis zu 14 Werktage in Anspruch nehmen. Beachte bitte, dass es in seltenen Fällen möglicherweise aufgrund technischer Einschränkungen nicht möglich ist, den Inhalt wiederherzustellen. In diesem Fall senden wir dir weitere Informationen und teilen dir mit, dass du den Inhalt nach deinem Ermessen erneut posten darfst.
Inhalte, die aufgrund einer erfolgreichen DMCA-Gegendarstellung wiederhergestellt werden, werden im Rahmen unserer Richtlinien für wiederholte Urheberrechtsverletzungen nicht gegen dich gewertet.
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Melden von Urheberrechtsverletzungen auf Facebook
Wenn du der Meinung bist, dass jemand gegen dein Urheberrecht verstoßen hat, kannst du das an uns melden, indem du dieses Formular ausfüllst. Außerdem kannst du unseren zuständigen Vertreter kontaktieren. Wenn du einen unserer Vertreter kontaktierst, füge deiner Meldung eine vollständige Beschwerde zu Urheberrechtsverletzungen hinzu.
Bevor du eine Meldung zu einer Urheberrechtsverletzung einreichst, solltest du versuchen, eine Nachricht an die Person zu senden, die den Inhalt gepostet hat. Möglicherweise kann das Problem schon dadurch gelöst werden, ohne dass du Facebook kontaktieren musst.
Denke daran, dass nur Urheberrechtsinhaber oder deren autorisierte Vertreter eine Meldung einer Urheberrechtsverletzung einreichen dürfen. Wenn du der Meinung bist, dass Inhalte auf Facebook die Urheberrechte von jemand anderem verletzen, kannst du den Rechteinhaber eventuell direkt benachrichtigen.
Bitte beachte, dass wir den Namen des Rechteinhabers, deine E-Mail-Adresse und die Details deiner Meldung regelmäßig an die Person weitergeben, die den von dir gemeldeten Inhalt gepostet hat. Falls du ein autorisierter Vertreter bist und eine Meldung einreichst, geben wir den Namen der Organisation oder des Kunden weiter, die oder der das betreffende Urheberrecht besitzt. Aus diesem Grund möchtest du vielleicht gerne eine gültige allgemeine geschäftliche oder berufliche E-Mail-Adresse angeben.
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Bitte beachte, dass das Melden einer Urheberrechtsverletzung eine ernsthafte Angelegenheit ist und gerichtliche Folgen nach sich ziehen kann. Das irreführende oder auf sonstige Weise betrügerische Melden von Verstößen kann zur Beendigung des Kontos und zur Schadenersatzpflicht gemäß Abschnitt 512(f) des United States Digital Millennium Copyright Act (DMCA) oder ähnlichen Gesetzen in anderen Ländern führen.
Bevor du eine Meldung absendest, überlege, ob die gemeldeten Inhalte der Fair-Use-Doktrin unterliegen könnten. Wenn du dir nicht sicher bist, ob der von dir gemeldete Inhalt einen Verstoß gegen deine Rechte darstellt, entweder weil sie der Fair-Use-Doktrin unterliegen oder aus einem anderen Grund, solltest du eine Rechtsberatung hinzuziehen.
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Nur wenn du der Inhaber der Markenrechte oder dessen autorisierter Vertreter bist, kannst du vermeintliche Verstöße melden. Wenn du der Meinung bist, dass Inhalte auf Facebook die Markenrechte von jemand anderem verletzen, kannst du den Rechteinhaber eventuell direkt benachrichtigen.
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Der schnellste und einfachste Weg, einen DMCA-Bericht zu Urheberrechtsverletzungen an unseren zuständigen Vertreter zu senden, ist über unser Online-Formular.
Wenn du unseren zuständigen Vertreter auf anderem (langsamerem) Wege kontaktieren möchtest, wende dich bitte an die folgende Adresse:
Facebook, Inc.
z. Hd. Facebook Designated Agent
1601 Willow Road
Menlo Park, California 94025, USA
+ 1 650 543 4800 (Telefon)
+1 650 560 6293 (Fax)
ip@fb.com
Beachte bitte, dass du verpflichtet bist, alle Elemente einer vollständigen Beschwerde wegen Urheberrechtsverletzung einzureichen, wenn du unserem zuständigen Vertreter auf anderem Wege als über unser Online-Formular eine Beschwerde übermitteln möchtest.
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Am schnellsten und einfachsten kann eine Beschwerde zur Urheberrechtsverletzung über unser Online-Formular eingereicht werden. Egal, ob du deine Meldung über unser Online-Formular oder auf anderem Wege einreichst, Facebook benötigt die folgenden Informationen, um die Meldung zu bearbeiten:
  • Deine vollständigen Kontaktdaten (vollständiger Name, Anschrift und Telefonnummer)*
  • Eine Beschreibung des urheberrechtlich geschützten Werks, das Gegenstand des vermeintlichen Verstoßes ist
  • Eine Beschreibung des Inhalts auf unserer Webseite, für den du den vermeintlichen Verstoß gegen deine Urheberrechte geltend machst
  • Ausreichende Informationen, um uns das Auffinden des Materials auf unserer Webseite zu ermöglichen. Der einfachste Weg ist das Bereitstellen von Internetadressen (URLs), die direkt zum vermeintlich verstoßenden Inhalt führen.
  • Eine Erklärung, dass
    1. du Grund zu der Annahme hast, dass die Nutzung des oben beschriebenen urheberrechtlich geschützten Inhalts auf die von dir angeführte Weise vom Inhaber der Urheberrechte oder dessen Vertreter oder gemäß Gesetz nicht autorisiert ist,
    2. die Informationen in deiner Beschwerde korrekt sind,
    3. du an Eides statt erklärst, dass du der Inhaber des Urheberrechts, gegen das vermeintlich verstoßen wurde, oder ein rechtmäßig autorisierter Vertreter des Inhabers bist.
  • Deine elektronische oder handschriftliche Unterschrift.
* Beachte, dass wir deinen Namen, deine Kontaktinformationen und die Inhalte deiner Meldung regelmäßig an die Person weitergeben, die den von dir gemeldeten Inhalt gepostet hat. Falls du ein autorisierter Vertreter bist und eine Meldung einreichst, geben wir den Namen der Organisation oder des Kunden weiter, die oder der das betreffende Urheberrecht besitzt. Eventuell möchtest du zu diesem Zweck eine berufliche oder geschäftliche E-Mail-Adresse angeben.
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When we receive copyright claims through our online form and remove the reported content, we provide the reported user with the following information:
  • Report number
  • Rights owner’s name
  • Email address provided by the reporting party
  • Description of the rights owner’s copyrighted work
  • Description of the removed content
In rare instances (such as when we are contacted by fax, mail or email), we pass through the report number and a description of the removed content, and additional information can be provided upon request.
For any content that was removed under the notice and counter-notice procedures of the United States Digital Millennium Copyright Act (DMCA), we will include information about how to submit a counter-notification under the DMCA.
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Wenn du eine Urheberrechtsverletzung über unser Formular oder per E-Mail gemeldet hast, erhältst du eine automatisierte E-Mail mit Informationen zu deiner Meldung, einschließlich der eindeutigen Meldungsnummer. Du solltest diese Nummer für den Fall aufbewahren, dass du uns in Bezug auf deine Meldung noch einmal kontaktieren musst.
Es kommt vor, dass wir eine Frage zu deiner Meldung haben. In diesem Fall antworten wir möglicherweise auf deine Meldung und bitten dich um weitere Informationen. Wenn unser Team dich in einer E-Mail um weitere Informationen zu deiner Meldung bittet, kannst und solltest du direkt auf diese E-Mail antworten. Deine Antwort wird an unser Team weitergeleitet, damit es deine Meldung weiter bearbeiten kann.
Wenn wir aufgrund einer Urheberrechtsverletzung Inhalte entfernen, benachrichtigen wir die Person, die du gemeldet hast, um sie darüber zu informieren, dass die Inhalte entfernt wurden. Darüber hinaus stellen wir deine Kontaktdaten, darunter auch deine E-Mail-Adresse, den Namen deiner Organisation oder deines Kunden und/oder die Inhalte deiner Meldung zur Verfügung.
Wenn die Person, die den Inhalt gepostet hat, der Ansicht ist, dass der Inhalt nicht hätte entfernt werden sollen, kann sich die Person direkt an dich wenden, um das Problem zu klären. Wenn der Inhalt gemäß den Verfahrensanweisungen zur Bekanntmachung und Gegendarstellung des United States Digital Millennium Copyright Act (DMCA) entfernt wurde, kann die Person möglicherweise auch eine Gegendarstellung gemäß DMCA einreichen.
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Wenn du glaubst, dass eine Werbeanzeige deine Rechte an geistigem Eigentum verletzt, kannst du sie uns melden.
Wenn du unser Online-Formular nutzt, um einen Bericht einzusenden, sende bitte einen direkten Link zu der Werbeanzeige mit. Wenn du keinen direkten Link zu der Werbeanzeige hast, kannst du einen Link zu dem Facebook-Konto senden, das angemeldet war, als die Werbeanzeige gezeigt wurde. Alternativ kannst du deinem Bericht einen Screenshot anhängen.
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Einige Apps auf Facebook werden durch Entwickler von Drittparteien erstellt und betrieben. Facebook kann die Inhalte, die durch diese Apps zur Verfügung stehen, nicht kontrollieren.
Wenn du der Meinung bist, dass ein App-Entwickler Facebooks Erklärung der Rechte und Pflichten nicht einhält, empfehlen wir, den Entwickler dieser App bei Bedenken direkt zu kontaktieren. Wenn du weiterhin Bedenken hast, nachdem du den Entwickler kontaktiert hast, kannst du uns das melden.
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Wenn du eine Meldung einer Verletzung geistigen Eigentums eingereicht hast und anschließend zu einer Einigung mit der Person gekommen bist, die die Inhalte gepostet hat, oder wenn du die Meldung irrtümlich eingereicht hast, kannst du deine Meldung zurückziehen.
Das machst du am besten, indem du auf die E-Mail antwortest, die du nach dem Einreichen deiner Beschwerde von unserem Team erhalten hast. Lass uns bitte wissen, dass du deine Beschwerde zurückziehen möchtest, und identifiziere die Inhalte, auf die sich deine Beschwerde bezog.
Wenn wir deine Erklärung darüber erhalten, dass du deine Beschwerde zurückziehst, stellen wir die Inhalte wieder her, falls diese schon entfernt wurden, und senden dir eine Bestätigung per E-Mail. Möglicherweise können wir die Inhalte unter bestimmten Umständen nicht wiederherstellen, wie z. B. wegen technischer Einschränkungen oder wenn die Inhalte aus anderen Gründen entfernt wurden, die nicht im Zusammenhang mit deiner Meldung einer Verletzung geistigen Eigentums stehen.
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Zusätzlich zu unseren Maßnahmen wie den Online-Meldeformularen und den Richtlinien für wiederholte Urheberrechtsverletzungen nutzen wir Systeme, die auf Facebook gepostete Inhalte markieren, die möglicherweise urheberrechtlich geschützte Inhalte von einer anderen Person enthalten.
Wir nutzen Audible Magic, um zu verhindern, dass nicht autorisierte Videos auf Facebook gepostet werden. Audible Magic ermöglicht Inhabern von Urheberrechten, ihre Mediendaten mit einem Fingerabdruck für die Verwaltung der Urheberrechte zu versehen. Videos, die auf Facebook hochgeladen werden, werden beim Hochladen mit Audible Magic geprüft. Wenn eine Übereinstimmung festgestellt wird, wird der Upload gestoppt und der Nutzer benachrichtigt. Weitere Informationen zu Audible Magic findest du auf der Webseite www.audiblemagic.com.
Außerdem verwenden wir bei Facebook Rights Manager, unser eigenes System zur Verwaltung von Rechten. Der Rights Manager ermöglicht Inhabern von Urheberrechten das Hochladen und Verwalten einer Referenzbibliothek mit Videoinhalten einschließlich Livestream-Videos, die sie überwachen und schützen möchten, sowie das Melden von nicht autorisierten Wiedergaben ihrer urheberrechtlich geschützten Inhalte. Weitere Informationen zum Rights Manager findest du unter https://rightsmanager.fb.com.
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Wenn du eine Verletzung deiner geistigen Eigentumsrechte im Facebook-Marktplatz oder in einer Werbeanzeige auf Facebook siehst, kannst du sie uns immer melden.
Wenn du Inhaber einer eingetragenen Wortmarke bist, bist du möglicherweise außerdem zur Nutzung von unserem „Commerce & Ads IP Tool“ berechtigt, das dir eine Benutzeroberfläche bereitstellt, mit der du Folgendes tun kannst:
  • Den Text und Titel von Werbeanzeigen und Marktplatz-Beiträgen nach Vorkommen deiner eingetragenen Wortmarken durchsuchen,
  • die Ergebnisse überprüfen und jedwede Inhalte ermitteln, die nach deiner Meinung deine geistigen Eigentumsrechte verletzen, und
  • diese Inhalte direkt an Facebook melden.
Mit dem „Commerce & Ads IP Tool“ ist auch das Sortieren und Filtern der Suchergebnisse möglich, um so diejenigen Inhalte gezielt zu ermitteln, die du überprüfen möchtest, und sie dann einzeln oder gesammelt aus Fälschungs-, Marken- oder urheberrechtlichen Gründen zu melden. Um einen Antrag für das „Commerce Programm & Ads IP Tool“ zu stellen, fülle bitte diesen Antrag aus.
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