Die häufig gestellten Fragen in diesem Abschnitt geben dir Informationen zum Urheberrecht, z. B. wie du deine eigenen urheberrechtlich geschützten Werke schützen kannst, wie du Urheberrechtsverletzungen gegen andere Personen vermeidest, wenn du Beiträge auf Facebook postest, und wie Facebook mit Meldungen von Urheberrechtsverletzungen umgeht. Wenn du glaubst, dass jemand deine urheberrechtlich geschützte Arbeit ohne deine Zustimmung nutzt, hast du die Möglichkeit, dieses Formular einzureichen.
Bitte beachte, dass je nach Land unterschiedliche Gesetze gelten können. Weitere Informationen zu Gesetzen zum Urheberrecht findest du auf den Webseiten des U.S. Copyright Office oder der World Intellectual Property Organization (WIPO). Facebook kann dir keine rechtliche Beratung bieten. Falls du weitere Fragen zum Thema Urheberrecht hast, solltest du dich an einen Juristen wenden.
- Visuelle Werke: Videos, Filme, Fernsehsendungen und -ausstrahlungen, Videospiele, Gemälde, Fotos
- Auditive Werke: Lieder, musikalische Kompositionen, Tonaufnahmen, Sprachaufnahmen
- Schriftliche Werke: Bücher, Theaterstücke, Manuskripte, Artikel, Noten
- Wenn du auf einem Foto oder in einem Video erscheinst, heißt das nicht unbedingt, dass du das Urheberrecht an diesem Foto oder Video besitzt. (Wenn du der Meinung bist, dass ein Foto oder ein Video auf Facebook dein Recht auf Privatsphäre bei Bildern verletzt, erfährst du hier mehr.)
- Wenn du ein Foto von einer Skulptur machst, heißt das nicht, dass du das Recht hast, andere daran zu hindern, dieselbe Skulptur zu fotografieren.
- Wenn du ein Werk im Rahmen deiner regulären Arbeitsaufgaben erschaffst, bist du möglicherweise nicht der Inhaber der Urheberrechte dieses Werks. Stattdessen kann es unter Umständen sein, dass das Gesetz deinen Arbeitgeber als „Autor“ im Sinne des Inhabers der Urheberrechte des Werks erachtet.
- Habe ich diese Inhalte selbst erstellt?
- Habe ich die Genehmigung, alle Inhalte in meinem Beitrag zu nutzen?
- Fällt meine Nutzung von Inhalten unter eine Schranken- und Ausnahmeregelung bei Urheberrechtsverletzungen?
- Ist der Inhalt durch das Urheberrecht geschützt (ist es z. B. ein kurzer Satz, eine Idee oder Gemeingut)?
- Der Zweck und die Art der Nutzung, z. B. kommerziell oder zu gemeinnützigen BildungszweckenWird das Originalwerk in der Wiedergabe umgestaltet oder verändert, indem ihm eine neue Bedeutung, neuer Kontext oder eine neue Ausdrucksweise verliehen wird? Wenn ein Modefoto genutzt wird, um über die umfangreiche Bildbearbeitung in diesem Foto zu diskutieren, unterliegt dies eher der Fair-Use-Doktrin, als wenn das Foto einfach ohne Kommentar verwendet wird. Parodien können der Fair-Use-Doktrin unterliegen, wenn sie ein Werk auf eine Weise imitieren, die das Originalwerk kritisieren oder kommentieren.Ist die Nutzung kommerziell oder rein privat? Bei kommerzieller bzw. gewinnorientierter Nutzung ist es viel unwahrscheinlicher, dass diese der Fair-Use-Doktrin unterliegt.
- Art des urheberrechtlich geschützten WerksDie Nutzung faktenbasierter Werke wie Karten oder Datenbanken unterliegt eher der Fair-Use-Doktrin als die Nutzung von in hohem Maße kreativen Werken wie Gedichten oder Science-Fiction-Filmen.
- Die Größe und Wesentlichkeit des verwendeten Teils im Verhältnis zum gesamten urheberrechtlich geschützten WerkWenn kleine Teile urheberrechtlich geschützter Werke genutzt werden, unterliegt dies eher der Fair-Use-Doktrin, als wenn ein komplettes Werk kopiert wird. Wenn nur ein kleiner Teil wiedergegeben wird, der verwendete Teil aber der wichtigste Teil, also das „Herzstück“ des Werks ist, unterliegt die Wiedergabe eher nicht der Fair-Use-Doktrin.
- Der Wirkung der Wiedergabe auf den potenziellen Markt oder Wert des urheberrechtlich geschützten WerksWird die Wiedergabe das Originalwerk voraussichtlich insofern ersetzen, dass Personen das urheberrechtlich geschützte Werk nicht mehr kaufen oder ansehen? Falls ja, unterliegt die Nutzung eher nicht der Fair-Use-Doktrin.
- du den Inhaber der Urheberrechte nennst,
- du erklärst, dass du nicht gegen das Urheberrecht verstoßen möchtest,
- du erklärst, dass es sich um eine Nutzung im Rahmen der Fair-Use-Doktrin handelt,
- die Wiedergabe nicht gewinnorientiert war,
- du die Inhalte gekauft oder heruntergeladen hast (z. B. in Form einer DVD oder eines Lieds von iTunes),
- du die Arbeit modifiziert oder eigenes Originalmaterial hinzugefügt hast,
- du die Inhalte im Internet gefunden hast,
- du die Inhalte (z. B. aus einem Film, einem Konzert, einer Sportveranstaltung usw.) mit einem eigenen Aufnahmegerät aufgezeichnet hast
- oder du gesehen hast, dass andere dieselben Inhalte gepostet haben.
z. Hd. Facebook Designated Agent
1601 Willow Road
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- Deine vollständigen Kontaktdaten (vollständiger Name, Anschrift und Telefonnummer)*
- Eine Beschreibung des urheberrechtlich geschützten Werks, das Gegenstand des vermeintlichen Verstoßes ist
- Eine Beschreibung des Inhalts auf unserer Webseite, für den du den vermeintlichen Verstoß gegen deine Urheberrechte geltend machst
- Ausreichende Informationen, um uns das Auffinden des Materials auf unserer Webseite zu ermöglichen. Der einfachste Weg ist das Bereitstellen von Internetadressen (URLs), die direkt zum vermeintlich verstoßenden Inhalt führen.
- Eine Erklärung, dass
- du Grund zu der Annahme hast, dass die Nutzung des oben beschriebenen urheberrechtlich geschützten Inhalts auf die von dir angeführte Weise vom Inhaber der Urheberrechte oder dessen Vertreter oder gemäß Gesetz nicht autorisiert ist,
- die Informationen in deiner Beschwerde korrekt sind,
- du an Eides statt erklärst, dass du der Inhaber des Urheberrechts, gegen das vermeintlich verstoßen wurde, oder ein rechtmäßig autorisierter Vertreter des Inhabers bist.
- Deine elektronische oder handschriftliche Unterschrift.
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